Belangbarkeit von Schiedsrichtern – Richterimmunität versus vertragliche Haftung
pages 211 - 230
ABSTRACT:

Das Problem der Haftung des Schiedsrichters bewegt sich im Spannungsfeld zwischen vertraglicher Haftung und Richterprivileg. Schiedsdrichter sind von den Parteien bezahlte Dienstleister und haben Rechtsprechungsfunktion zugleich. Dementsprechend wird das schiedsrichterliche Haftungsprivileg teils aus dem Konzept vertraglicher Haftung begründet, teils aufgrund des “Status” des Schiedsrichters als “Quasi-Gericht” abgelehnt. Dieser Artikel gibt zunächst einen Überblick über den Status Quo der Schiedsrichterhaftung unter den Regeln der verschiedenen Schiedsinstitutionen sowie einiger ausgewählter Länder sowohl aus dem Rechtskreis des Common Law als auch des Civil Law.
Der Artikel entwickelt eine eigene Position zur Schiedsrichterhaftung, die sowohl den vertraglichen als auch den an der Justizfunktion des Schiedsrichters orientierten Ansatz berücksichtigt. Nach Auffassung der Autoren gebietet der Schutz der Unabhängigkeit im Ergebnis den Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Entscheidungsfindung. Außerhalb der eigentlichen Entscheidungsfindung (sowie bei vorsätzlichem Handeln) erfordert jedoch der Dienstleistungscharakter der schiedsrichterlichen Tätigkeit eine grundsätzlich unbeschränkte Haftung für jede Form schuldhaften Handelns.

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about the authors

Karl Pörnbacher ist Partner der Münchner Hogan-Lovells-Kanzlei und Vorsitzender der Deutschen Unternehmensschiedspraxis. Das Hauptaugenmerk seiner Arbeit ist auf das nationale und internationale Schiedsgerichtswesen, Prozesse und alternative Streitbeilegungen gerichtet. Seine Praxis umfasst Streitigkeiten, die sich aus Projekten, Energie, M&A, Versicherung und Rückversicherung und allgemeinen Handelsbeziehungen ergeben. Herr Pörnbacher ist Präsident des Schiedsgerichts an der Deutsch-Polnischen Handelskammer. Dank seiner spezifischen Erfahrungen wird er regelmäßig bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, die Polen und andere mittel- und osteuropäische Länder betreffen, sowohl als Schiedsmann, wie auch als Berater herangezogen.

E-Mail: karl.poernbacher@hoganlovells.com

Dr. Inken Knief ist Rechtsanwältin der Schiedsgruppe von Hogan Lovells in München. Ihre Praxis umfasst das Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, unter verschiedenen institutionellen Regeln und nationalen Schiedsgerichtssystemen.

E-Mail: inken.knief@hoganlovells.com