Der Verzicht auf Aufhebungsklage in Schiedssachen: die progressive Entwicklung im weltweiten Maßstab, die Realitäten in der Russischen Föderation und die Perspektiven für selbige (Andere Betten – Ähnliche Träume?)
pages 81 - 105
ABSTRACT:

Dieser Artikel bespricht den Rechtsmittelverzicht als Extremform der Parteiautonomie in internationalen Schiedssachen; er erlaubt es den Parteien, die Prüfung von Schiedssprüchen durch das für den Schiedsort zuständige nationale Gericht außer Kraft zu setzen. Diese in jüngerer Zeit immer populärer werdende Form des Rechtsverzichts wird in zwei verschiedenen Zusammenhängen bewertet. Zum einen – als ein dem Umfeld der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zugehöriges Phänomen, das größtenteils dem in Artikel 192 des schweizerischen IPRG (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht) zum Ausdruck gebrachten Schweizer Modell nachempfunden ist, und zum anderen – als Begriff der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit und Besonderheit der Russischen Föderation.

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Leonila Guglya ist Forschungsassistentin im Rahmen des Multidisziplinären Projekts Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, das vom Lehrstuhl für internationales Privatrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Genf durchgeführt wird. Sie hat den Titel Doktor der Rechtswissenschaften (S.J.D.) der Mitteleuropäischen Universität (Budapest, Ungarn) inne, sowie einen MIS-Abschluss in der Schlichtung internationaler Streitigkeiten im Rahmen des Genfer "Master in International Dispute Settlement"-Programms (Genf, Schweiz); den von der Mitteleuropäischen Universität verliehenen LL.M. im internationalen Wirtschaftsrecht sowie Abschlüsse als Rechtsexperte und Jura-Bachelor der "Kyiv-Mohyla-Akademie" (Kiew, Ukraine).